Einbringung einer Einzelpraxis in eine GbR: Ist bei einem Einnahme-Überschuss-Rechner in Höhe der nicht in das Betriebsvermögen der GbR eingebrachten saldierten Forderungen und Verbindlichkeiten ein Übergangsgewinn im Einbringungsjahr zu versteuern oder sind diese erst bei Zu- bzw. Abfluss zu berücksichtigen? - (Keine Sofortversteuerung der Forderungen durch Ausschluss von der Einbringung? - Divergenz zum , BStBl II 2002, 287, unter II. 2. der Gründe)
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