BFH - XI R 26/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 4 Abs 4a, EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 3, GG Art 77 Abs 2, GG Art 20 Abs 3
Rechtsfrage
1. Ist bei der Berechnung der Überentnahmen nach § 4 Abs. 4a EStG von dem steuerlichen Gewinn (§ 4 Abs. 1 und 3 EStG) oder unter Liquiditätsgesichtspunkten von dem um die Abschreibungen erhöhten Gewinn auszugehen?
2. Ist § 4 Abs. 4a formell ordnungsgemäß (Befugnisse des Vermittlungsausschusses?) zustande gekommen?
3. Hätte es einer "Starterregelung" zur Berücksichtigung des positiven Kapitals der Vorjahre bedurft bzw. liegt eine faktische Rückwirkung betreffend der auf das Vertrauen in die bisher vorliegende Rechtsprechung und Verwaltungsmeinung vor 1999 begründeten Umschuldungs-Darlehen vor?
Entnahme; Rückwirkung; Überentnahme; Verfassungsmäßigkeit; Vertrauensschutz
Fundstelle(n):
VAAAC-28147