BFH - XI R 20/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 10, EStG § 33c, BVerfGG Art 79 Abs 2, GG Art 3, GG Art 6, MRK Art 6
Rechtsfrage
1. Wiedereinsetzung wegen eines Büroversehens und langer Postlaufzeit bei Adressierung des Rechtsmittels an das Finanzgericht und fehlender Empfänger- und Absenderangabe im Fensterbriefkuvert.
2. Verfassungswidrigkeit der Regelungen zum Abzug von Kinderbetreuungskosten. - Verstößt die vom BVerfG verweigerte rückwirkende Korrektur der verfassungswidrigen Regelung des § 33c EStG sowie die lange Verfahrensdauer der Entscheidung über die Kinderbetreuungskosten gegen Verfassungsrecht und die europäischen Menschenrechtskonventionen?
3. Verfassungsmäßigkeit der Sonderausgabenhöchstbeträge (hier: VZ 1986 bis 1989), überlange Verfahrensdauer hinsichtlich der Klärung der Abzugsfähigkeit der Vorsorgeaufwendungen; Rechtmäßigkeit der Kürzung des Vorwegabzugs im Hinblick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
4. Abzugsfähigkeit der Rentenversicherungsbeiträge (hier: VZ 1986 bis 1989) als Werbungskosten oder als Vorsorgeaufwendungen.
Kinderbetreuung; Rentenversicherung; Rückwirkung; Verfassung; Vorsorgeaufwendungen; Vorwegabzug
Fundstelle(n):
DAAAC-28085