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BFH 24.06.1999 IV R 46/97

Einkommensteuer; | Rücklage für Ersatzbeschaffung und Umsatzsteuer (§ 4 Abs. 1 EStG)

Wird einem vorsteuerabzugsberechtigten Unternehmer anläßlich eines Versicherungsfalls der Wiederbeschaffungswert einschließlich USt ersetzt, kann auch der auf die USt entfallende Entschädigungsbetrag in eine Rücklage für Ersatzbeschaffung eingestellt werden. Das gilt unabhängig davon, ob der Empfänger zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, einen pauschalierten Vorsteuerabzug in Anspruch nimmt oder vom Abzug der Vorsteuer ausgeschlossen ist (). Die spätere Inanspruchnahme eines Vorsteuerabzugs im Zusammenhang mit der Wiederbeschaffung führt nicht dazu, daß die Rücklage in Höhe des Vorsteuerbetrags gewinnerhöhend aufzulösen ist. Die Rücklage für Ersatzbeschaffung ist ihrer Natur nach eine ,,Gewinnrücklage''. Sie bezieht sich auf einen Teilbetrag des ohne Rückl...

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