BFH - XI R 10/03 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: AO 1977 § 173 Abs 1 Nr 1, EStG § 34 Abs 2 Nr 2, EStG § 24 Nr 1 Buchst a
Rechtsfrage
1. Darf der Steuerbescheid gemäß § 173 Abs. 1 Nr. 1 AO 1977 abgeändert werden, wenn das Finanzamt die Angaben des nicht vertretenen Steuerpflichtigen in der Steuererklärung zu einem Sondertatbestand (hier: steuerbegünstigte Entschädigung) übernimmt und von sich aus keine weiteren Ermittlungen durchführt?
2. Liegt ggf. ein Mitverschulden des Steuerpflichtigen vor (Nichtvorlage des Vertrages), wenn er Alleingesellschafter und Geschäftsführer des Arbeitgebers war, der die Abfindung geleistet hat?
Änderung; Entschädigung; Ermittlungspflicht; Treu und Glauben
Fundstelle(n):
UAAAC-27988