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OLG Dresden 28.04.1999 8 U 203/99

Haustürwiderrufsgesetz; | Messe ,,Haus Garten Freizeit '97'' keine Freizeitveranstaltung

Die Messe ,,Haus Garten Freizeit '97'' in Leipzig ist - anders als die ,,Mittelsachsenschau Riesa'' des Jahres 1994 (OLG Dresden, NJW-RR 1997, 1346) keine Freizeitveranstaltung i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 2 HausTWG. Läßt der Verkäufer seine Abschlußgehilfen in die Vertragsformulare in einer Vielzahl von Fällen zusätzlich aufnehmen, daß der Käufer vorab umgerechnet 30 % ,,Bereitstellungskosten'' zu zahlen hat, liegt der Schluß auf den vorformulierten Charakter der handschriftlichen Einfügungen und damit auf AGB nahe (s. schon OLG Dresden, BB 1999, 228 mit Anm. Thamm; Anschluß an BGH, ZIP 1999, 711). Eine Klausel, die den Käufer eines Heizungsbausatzes zur Anzahlung von 30 % des Kaufpreises vor Lieferung verpflichtet, ist gem. § 9 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 1 AGBG unwirksam (OLG Dresden, Urt. v. - 8 U...

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