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Umsatzsteuer; | Sammelbeförderung von Arbeitnehmern (§ 1 UStG 1980)
Besteht bei Sammelbeförderung von AN, die dafür kein besonders berechnetes Entgelt aufwenden, keine konkrete Verknüpfung mit der Arbeitsleistung oder dem Lohn, so führt der Unternehmer diese Leistung entsprechend dem nicht gegen Entgelt i. S. von § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 UStG 1980 aus. Übernimmt der Unternehmer die Beförderung von der Wohnung zur Arbeitsstätte (nur), weil er bei den zusätzlichen Kosten, die AN durch eine individuelle Anfahrt zu den Arbeitsstellen entstehen würden, und dem vereinbarten - geringfügigen - Lohn keine Arbeitskräfte für die Tätigkeit gefunden hätte, so kann das für eine konkrete Verknüpfung mit der Arbeitsleistung und dem Lohn sprechen. Diese Verknüpfung kann fehlen, wenn sich das Angebot der Beförderung an alle AN richtet, die Arbeitsleistung aber unabhängig...