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Einkommensteuer; | kapitalersetzende Gesellschafterdarlehen (§ 17 EStG)
Nach dem (Rev. eingelegt; Az. des BFH: VIII R 19/99) kann ein von einem Gesellschafter der Gesellschaft gewährtes Darlehen, das ein gesellschaftsfremder Kreditgeber der Gesellschaft wegen zu geringer Eigenkapitalausstattung zumindest in der gewährten Höhe nicht eingeräumt hätte, in einen Anteil mit Darlehenscharakter und einen Anteil mit Eigenkapitalcharakter aufgeteilt werden.