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Steuerliche Erleichterungen bei der Unternehmensnachfolge
Am hat das Bundeskabinett den Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Erleichterung bei der Unternehmensnachfolge beschlossen. Mit dem Gesetzentwurf sollen die in der Koalitionsvereinbarung vom vorgesehenen Erleichterungen für Unternehmensvermögen umgesetzt werden.
Die Neuregelungen umfassen im Wesentlichen folgende Punkte:
1. Die auf produktiv eingesetztes Vermögen entfallende Erbschaft- und Schenkungsteuer wird auf zehn Jahre gestundet. Diese Steuer erlischt in zehn Jahresraten unter der Voraussetzung einer Betriebsfortführung. Führt der Erwerber den Betrieb in einem vergleichbaren Umfang über zehn Jahre fort, entfällt die Steuer ganz. Vergleichbarer Umfang bedeutet, dass im Kern auch die Arbeitsplätze erhalten bleiben müssen.
2. Eine weitere steuerliche Erleichterung schafft in diesem Zu...