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Arbeitsrecht; | Videoüberwachung eines Arbeitnehmers
Der Einsatz verdeckter Videokameras durch einen Arbeitgeber zur Kontrolle von Mitarbeitern (hier: Verkäuferinnen) stellt einen unzulässigen Eingriff in deren Persönlichkeitsrecht dar, wenn keine überwiegenden schutzwürdigen Interessen des Arbeitgebers ersichtlich sind. Zum einen muß der Einsatz der verdeckten Kamera die einzige Möglichkeit sein, einen mutmaßlichen (Straf-)Täter zu ermitteln, so daß die Aufstellung einer sichtbaren Kamera als weniger einschneidendes und milderes Mittel ausscheidet. Vor Beginn der Maßnahme muß zudem ein konkreter, durch nähere Anhaltspunkte begründeter Verdacht einer vorsätzlichen schweren Vertragsverletzung oder Straftat gegen den betroffenen Arbeitnehmer bestehen; ein pauschaler Verdacht gegen die gesamte Belegschaft genügt nicht. Die durch eine rechtswidr...