Zur Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung
Leitsatz
Für die Klage auf Erteilung einer steuerlichen Unbedenklichkeitsbescheinigung als Voraussetzung für die Beantragung einer
Gaststättenerlaubnis ist der Finanzrechtsweg nach § 33 Abs. 1 Nr. 1 FGO eröffnet.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung sind gesetzlich nicht geregelt. Als Ausfluss des
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 GastG steht einem Steuerpflichtigen aber ein Anspruch auf die Erteilung zu, wenn er steuerlich zuverlässig
ist. Ein Beurteilungs- oder Ermessensspielraum des Finanzamtes besteht insoweit nicht.
Ein Steuerpflichtiger ist als steuerlich zuverlässig anzusehen, wenn er keine oder keine ins Gewicht fallenden Steuerschulden
hat und seine steuerlichen Pflichten erfüllt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2007 S. 234 Nr. 4 WAAAC-27581
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 04.09.2006 - 2 K 33/06
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