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Inkongruente Gewinnausschüttung kein Missbrauch
„Mobilisierung” von Körperschaftsteuerguthaben zulässig
Mit hat der BFH überraschend schnell eine äußerst umstrittene Frage zur inkongruenten Nutzung des Körperschaftsteuerguthabens entschieden. Der I. Senat blieb seiner konservativen Linie treu und entschied in Anerkennung der zivilrechtlichen Gestaltung gegen die Finanzverwaltung.
Modellhafte Gestaltung
Im Jahr 2000 wurde im Hinblick auf den Übergang vom Anrechnungsverfahren zum Halbeinkünfteverfahren eine modellhafte Gestaltung entwickelt, die zur Nutzung des Körperschaftsteuerguthabens führen sollte, ohne eine substanzielle Steuerpflicht der Ausschüttungen bei den Gesellschaftern zu begründen. Die Klägerin, eine KG, beteiligte sich an einer inländischen GmbH mit einem neugeschaffenen Vorzugsgeschäftsanteil von unter 1 v. H. des Stammkapitals und erbrachte dazu ein sehr hohes Aufgeld. Der Klägerin wurde hierfür eine Ausschüttung innerhalb weniger Wochen in Höhe von rd. 93 v. H. des Aufgelds zugestanden; für den entsprechenden Ausschüttungsbeschluss wurde ihr die erforderliche Stimmrechtsmehrheit eingeräumt. Für die Ausschüttung wurde bei der GmbH vorhandenes ...