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KSR Nr. 12 vom Seite 3

Zeitpunkt der Änderung der Beteiligungsverhältnisse aufgrund Kapitalerhöhung

Maßgeblichkeit des nominellen Anteils am Stammkapital für die Beteiligungshöhe

Dieter Steinhauff, Richter am BFH, München

Während die sog. Bezugsrechte zu den in § 17 Abs. 1 Satz 3 EStG aufgeführten Anwartschaften auf Anteile an einer GmbH gehören, war streitig, ob sie auch bei der Ermittlung der Wesentlichkeitsgrenze nach § 17 Abs. 1 Satz 1 EStG einzubeziehen sind. Der nunmehr geklärt, dass es regelmäßig an einer dem Geschäftsanteil vergleichbaren Beteiligung des Bezugsrechtsinhabers am Stammkapital fehlt, solange nicht eine Kapitalerhöhung am maßgebenden Bilanzstichtag in das Handelsregister eingetragen ist.

Kapitalmäßige Bestimmung des Begriffs der (wesentlichen) Beteiligung

Eine (wesentliche) Beteiligung vermindert sich im Fall einer Kapitalerhöhung, an der der Gesellschafter nicht teilnimmt, grundsätzlich erst mit deren Eintragung im Handelsregister. Erst in diesem Zeitpunkt wird die von den Gesellschaftern beschlossene Kapitalerhöhung zivilrechtlich wirksam. Nach § 14 GmbHG, der auch für die Bestimmung des Anteils i. S. von § 17 Abs. 1 EStG maßgebend ist, knüpft der Geschäftsanteil eines Gesellschafters an den Betrag der S. 4 übernommenen Stammeinlage an. Übernehmen nur einzelne Gesellschafter nach Verzicht der anderen eine Kapitalerhöhun...

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