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Markenrecht; | Verwechslungsgefahr bei klanglicher Ähnlichkeit
Es läßt sich nicht ausschließen, daß allein die klangliche Ähnlichkeit von Marken eine Verwechslungsgefahr i. S. von Art. 5 Abs. 1 Buchst. b der Ersten Richtlinie 89/104/EWG des Rates v. zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken hervorrufen kann. Je größer die Ähnlichkeit der erfaßten Waren oder Dienstleistungen und je höher die Kennzeichnungskraft der älteren Marke ist, um so größer ist die Verwechslungsgefahr. Um die Kennzeichnungskraft einer Marke zu bestimmen und folglich zu beurteilen, ob sie eine erhöhte Kennzeichnungskraft besitzt, ist die Eignung der Marke zu prüfen, die Waren oder Dienstleistungen, für die sie eingetragen worden ist, als von einem bestimmten Unternehmen stammend zu kennzeichnen und sie damit von denen anderer Unternehmen zu unters...