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Grundlagen - Stand: 30.03.2023

Freistellungsauftrag

Roland Ronig
Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags ab VZ 2023

Mit dem JStG 2022 wurde der Sparer-Pauschbetrag ab dem VZ 2023 auf 1.000 € (2.000 € im Falle der Zusammenveranlagung) erhöht werden. Für bereits erteilte Freistellungsaufträge wird das Freistellungsvolumen quotal erhöht (§ 52 Abs. 43 EStG).

I. Definition des Freistellungsauftrags

Durch Vorlage eines Freistellungsauftrags nach § 44a Abs. 2 Nr. 1 EStG kann bei bestimmten Kapitalerträgen bis zur Höhe des Sparer-Freibetrags und des Werbungskosten-Pauschbetrags (bis zum VZ 2008) bzw. des Sparer-Pauschbetrags (ab VZ 2009) ein Kapitalertragsteuerabzug vermieden werden. Hierdurch ergibt sich regelmäßig ein Liquiditätsvorteil, da die einbehaltenen Steuern ansonsten erst später im Rahmen der Einkommensteuer- / Körperschaftsteuerveranlagung angerechnet werden können.

Der Freistellungsauftrag muss dem Abzugsverpflichteten (i.d.R. Kreditinstitut bzw. Versicherungsgesellschaft) vorgelegt werden.

Freistellungsaufträge müssen auf amtlich vorgeschriebenen Vordrucken erteilt werden. Das aktuelle Muster des Freistellungsauftrags wurde zuletzt im Dezember 2022 als Anlage 2 zum BMF-Anwendungsschreiben zur Abgeltungsteuer veröffentlicht. Ein Freistellungsauftrag ist ab dem unwirksam, wenn dem Institut keine Identifikationsnummer des Gläubigers der Kapitalerträge vorliegt.

Gehören die Kapitaleinnahmen zu einer anderen Einkunftsart (z.B. Einkünfte aus Gewerbebetrieb), darf hierfür kein Freistellungsauftrag erteilt werden.

II. Betroffene Kapitalerträge

Aufgrund eines Freistellungsauftrages kann vom Kapitalertragsteuerabzug Abstand genommen werden (d.h. es wird erst gar keine Steuer einbehalten). Für Kapitalerträge, die bis Ende 2012 zugeflossen sind, konnte stattdessen die Erstattung der Kapitalertragsteuer beantragt werden. Letzteres geschah bis 2008 regelmäßig durch das Kreditinstitut im Wege eines Sammelantragsverfahrens, ab 2009 erstattet das Kreditinstitut die Kapitalertragsteuer direkt.

Im Einzelnen gilt der Freistellungsauftrag für:

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