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Betriebsaufspaltung
Voraussetzungen und steuerliche Folgen
Durch eine Betriebsaufspaltung wird ein einheitliches Unternehmen in ein Betriebs- und in ein Besitzunternehmen aufgespalten. Ursprüngliches Ziel dieser bereits vom Reichsfinanzhof gebilligten Steuergestaltung war, Gewerbesteuer zu sparen, weil das Besitzunternehmen als Personengesellschaft Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und nicht aus Gewerbebetrieb erzielte. Mittlerweile ist diese Begründung hinfällig geworden, da die Gewerbesteuer zum Teil auf die Einkommensteuer angerechnet werden kann. Der Beitrag zeigt anhand von Praxisbeispielen, welche unterschiedlichen Formen der Betriebsaufspaltung bestehen und geht auf deren Voraussetzungen und steuerliche Folgen ein. Eine ausführliche Darstellung enthält das Buch von Söffing, Die Betriebsaufspaltung – Formen, Voraussetzungen, Rechtsfolgen, 3. Auflage, Herne 2005.
I. Formen der Betriebsaufspaltung
Von der Grundidee her handelt es sich bei der Betriebsaufspaltung um eine Ausgliederung eines Unternehmensbereichs in eine andere Gesellschaft, um ein wirtschaftliches Ziel zu verfolgen. I. d. R. wird dabei in eine Kapitalgesellschaft (sog. Betriebsgesellschaft) ausgegliedert, S. 1280wobei wesentliche Verm...