BFH - V R 33/99 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: UStG § 15 Abs 1 Nr 1 J: 1980
Rechtsfrage
Kann, wenn in einem Bauherrenmodell der Treuhänder die Verträge mit den die Bauleistungen und übrigen Leistungen erbringenden Unternehmen als Stellvertreter der einzelnen Bauherren abschließt, ein vor Errichtung seines Teileigentums, aber nach teilweiser Erstellung der Gesamtanlage beitretender Bauherr Vorsteuern aus vor seinem Beitritt erbrachten Leistungen mangels Leistungsbeziehung zum leistenden Unternehmer auch dann nicht in Anspruch nehmen, wenn der Treuhänder die gesamten Leistungen entsprechend den Eigentumsanteilen der einzelnen Bauherren abrechnet?
Bauherrenmodell; Leistungsbeziehung; Vorsteuerabzug; Zeitpunkt des Beitritts
Fundstelle(n):
OAAAC-27121