1. Ist die Übergangsvorschrift des § 27 Abs. 2 UStG (Verzicht auf die Steuerbefreiung für Vermietungsumsätze) für Baumaßnahmen, die nach dem begonnen wurden, anzuwenden, wenn es sich bei dem modernisierten Gebäude lediglich um ein gleichwertiges und nicht um ein neues Wirtschaftsgut handelt?
2. Entstand durch die umfassende Sanierung einer erworbenen Immobilie (Altbau) ein "anderes", neues Wirtschaftsgut (Herstellung eines neuen Gebäudes), für welches der Verzicht auf die Steuerbefreiung der Vermietungsumsätze nach § 9 Abs. 2 UStG in der ab geltenden Fassung (geändert durch das StMBG v. - BGBl I 1993, 2310) ausgeschlossen ist?
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