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Geschäftsveräußerung im Ganzen
Die Veräußerung eines Unternehmens im Ganzen – auch eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs – an einen Unternehmer für dessen Unternehmen unterliegt nicht der Umsatzsteuer (§§ 1 Abs. 1a und 15a Abs. 10 UStG, sowie Abschnitt 5, 215 Abs. 2, 264 Abs. 7 und 270 Abs. 3 UStR 2005).