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Zerlegung der Gewerbesteuer nach der Summe der Arbeitslöhne
Bei der Gewerbesteuermessbetragszerlegung geht es - vorbehaltlich eines offenbar unbilligen Ergebnisses - darum, dass die Gemeinden, denen durch die Ansässigkeit der Arbeitnehmer einer Betriebsstätte auf ihrem Gebiet Lasten erwachsen, am Gewerbesteueraufkommen des Unternehmens beteiligt werden. Für die Zulassung eines von der Regelzerlegung abweichenden Zerlegungsmaßstabs zugunsten der Standortgemeinden von Windkraftanlagen, die von einem Unternehmen mit anderweitigem Geschäftssitz vertrieben werden, besteht kein Anlass, wenn die Herstellung, die Errichtung, die Wartung und die Reparatur der Windkraftanlagen ausschließlich im Wege der Beauftragung in Standortnähe ansässiger Unternehmer erfolgt. Schädliche Umwelteinwirkungen, die Beeinträchtigungen der natürlichen Eige...