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Aufwendungen einer Ethiklehrerin für eine Studienreise nach Israel
Kosten einer Ethiklehrerin für eine Studienreise nach Israel, die wegen der für die Teilnahme gewährten Dienstbefreiung, des homogenen Teilnehmerkreises und der Vermittlung berufsbezogener Kenntnisse über die politischen und historischen Verbindungen von Judentum, Christentum und Islam zwar überwiegend beruflich veranlasst war, jedoch angesichts eines umfangreichen Besichtigungsprogramms auch in nicht nur ganz untergeordnetem Umfang der Befriedigung touristischer Interessen diente, stellen als gemischte Aufwendungen keine abzugsfähigen Werbungskosten dar.