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Altersgrenze bei der Hinterbliebenenversorgung ab 2007
Mit dem StÄndG 2007 v. (BGBl 2006 I S. 1652) wird ab 2007 die Altersgrenze für die Gewährung von Kindergeld bzw. kindbedingten Steuerfreibeträgen auf die Zeit vor Vollendung des 25. Lebensjahrs abgesenkt (§ 32 EStG). Durch § 52 Abs. 40 EStG erfolgt der Übergang auf die neue Altersgrenze gleitend. Bei den grundlegenden Vorgaben zur Hinterbliebenenabsicherung soll der Gleichklang zwischen der privaten Altersvorsorge und der betrieblichen Altersversorgung erhalten bleiben. Rn. 157 des /S2333 (BStBl 2004 I S. 1065) ist deshalb mit der Maßgabe anzuwenden, dass bei Versorgungszusagen, die vor dem erteilt wurden, für das Vorliegen einer begünstigten Hinterbliebenenversorgung die Altersgrenze des § 32 EStG in der bis zu geltenden Fassung gilt. Für die entfallende Versorgungsbedürftigkeit ab Vollendung d...