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Keine doppelte Haushaltsführung bei Hausstand am Beschäftigungsort
Bei Eheleuten ist der Lebensmittelpunkt am weiter entfernt liegenden Wohnort nur dann evident, wenn dort der Ehegatte lebt und die eheliche Gemeinschaft aufrechterhalten wird. Dies kann auch dadurch geschehen, dass der Ehepartner den Arbeitnehmer am Beschäftigungsort besucht. Unterhält der Arbeitnehmer dagegen mit seiner Familie am Beschäftigungsort einen Hausstand, fehlt es regelmäßig am Lebensmittelpunkt in dem weiter entfernt liegenden Wohnort.