Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Privat veranlasste doppelte Haushaltsführung
Beruht die Gründung eines vom Beschäftigungsort entfernt liegenden zweiten Hausstands auf privaten Gründen, kommt ein Abzug von Mehrkosten als Werbungskosten nicht in Betracht. Erfolgt eine Wohnsitzverlegung nicht aus Gründen der Berufsausübung, sondern aus Gründen der Altersvorsorge, wird der bisher einheitliche Haushalt aus privaten Gründen in zwei getrennte Haushalte aufgesplittet.