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FG Thüringen 23.06.2004 IV 179/03, NWB direkt 48/2006 S. 3

Rechtmäßigkeit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung

Pfändet das Finanzamt mit Pfändungs- und Einziehungsverfügung die gegenwärtigen und künftigen Ansprüche, Forderungen und Rechte eines Steuerschuldners gegen Dritte, die durch den Gerichtsvollzieher beigetrieben werden und auf ein Hinterlegungskonto eingezahlt werden, ist die Verfügung nicht zu unbestimmt, da eindeutig hervor geht, welche Forderungen gepfändet und eingezogen werden sollen. Bietet der Steuerschulder dem Finanzamt bei zielgerichteter Pfändung seines Anspruchs aus einem Hinterlegungskonto beim Amtsgericht die Abtretung der der Hinterlegung zugrunde liegenden Forderungen an, ist die Pfändung nicht unverhältnismäßig, wenn das Finanzamt den Wert der Forderungen nicht überprüfen kann.

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