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NWB direkt Nr. 48 vom Seite 6

Abzugsfähigkeit „erwarteter” Spenden

Kein Sonderausgabenabzug für Eintrittsspenden an einen Golfclub

Helmut Lehr

Gemeinnützige Körperschaften, insbesondere Vereine, erhalten Spenden meist aus eigenen Reihen, nämlich von ihren Mitgliedern. Sind damit konkrete Vorteile verbunden, steht der Sonderausgabenabzug nach der BFH-Entscheidung v. - XI R 6/03 womöglich auf der Kippe.

Aufnahmebeitrag, Mitgliedsbeitrag und Eintrittsspende

Der Kläger wurde im Jahr 1991 in einen Golfclub aufgenommen. In diesem Zusammenhang bezahlte er einen Aufnahmebeitrag von 1 500 DM sowie einen Jahresbeitrag von 1 150 DM. Zusätzlich wandte er der Verbandsgemeinde 15 000 DM als Durchlaufspende für den Golfclub zu. Im Rahmen einer späteren Betriebsprüfung (beim Golfclub) wurde die Gemeinnützigkeit des Vereins aberkannt. Das Finanzamt änderte daraufhin den bereits bestandskräftigen Einkommensteuerbescheid des Klägers und versagte den Sonderausgabenabzug für den als Spende geltend gemachten Betrag von 15 000 DM.

Die Spendenpraxis im Streitfall

Im Rahmen des Klageverfahrens wurde festgestellt, dass jeder Bewerber bei seiner Aufnahme zwei sog. Paten als Fürsprecher vorweisen musste. Diese würden das neue Mitglied darauf hinweisen, dass zusätzlich zum Beitrag eine Sonderspende zur Vereinsfinanzieru...

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