Erst(Schätz-)bescheid vom und Einspruchsentscheidung vom . - Noch vor Ablauf der Klagefrist erging am ein Änderungsbescheid. Der Einspruch vom wurde durch Einspruchsentscheidung vom als unzulässig verworfen, weil der Änderungsbescheid nichtig sei. Hiergegen wurde Klage erhoben. Die Beteiligten erklärten - nach Einigung in der mündlichen Verhandlung am - den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt. - Am wurde Klage gegen den Erst(Schätz-)bescheid vom und Einspruchsentscheidung vom erhoben und Antrag auf Wiedereinsetzung gestellt. - Ist die Klage vom zulässig?
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