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OFD Koblenz 10.12.1997 S 7177 A St 513
Umsatzsteuer; | Bescheinigungen für die Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG
Nach § 4 Abs. 1 der Landesverordnung über Zuständigkeiten nach dem EStG und anderen Steuergesetzen v. (GVBl 1996 S. 197) obliegt die Erteilung einer Bescheinigung i. S. von § 4 Nr. 20 Buchst. a UStG in Rheinland-Pfalz dem für Kultur zuständigen Ministerium ().