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Betriebliche Altersversorgung | Ausschöpfung des vollen Jahresfreibetrags bei der Entgeltumwandlung und unvorhergesehenes Ausscheiden aus der Beschäftigung
Die im Steuerrecht praktizierte Regelung, wonach nicht ausgeschöpfte steuerfreie Monatsbeträge nachträglich auf abgelaufene Entgeltabrechnungszeiträume übertragen werden können, sind im Beitragsrecht der Sozialversicherung nicht entsprechend anzuwenden. Das BSG hat in st. Rspr. (zuletzt Urteil v. 25. 1. 1995 - 12 RK 51/93) den Grundsatz aufgestellt, dass in abgewickelte Versicherungsverhältnisse nicht mehr rückwirkend eingegriffen werden darf. Wandelt der Arbeitnehmer einen höheren Betrag als den monatlichen Freibetrag (4 v. H. der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze der allgemeinen Rentenversicherung) von seinem Arbeitsentgelt um und scheidet er im Laufe des Kalenderjahres unvorhergesehen aus der Beschäftigung aus oder erhält er infolge Arbeitsunfähigkeit kein Arbeitsentgelt mehr, ist ei...