1. Ist die sog. Null-Regelung i. d. F. des UStG bis mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar, wonach der Kläger nur deshalb als Haftungsschuldner in Anspruch genommen werden kann, weil der leistende Unternehmer nicht im Inland ansässig war?
2. Ist es vom Gemeinschaftsrecht gedeckt, dass der Kläger durch die Vorschriften der § 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 bis 58 UStDV das Insolvenzrisiko nicht im Inland ansässiger Unternehmer als Haftungsschuldner tragen muss, im Falle im Inland ansässiger Unternehmer hiervon jedoch befreit ist?