BFH - VI R 96/00 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 8 Abs 2, EStG § 19a Abs 8, EStG § 19 Abs 1 Nr 1
Rechtsfrage
Bewertung von Sachbezügen in Form von verbilligt überlassenen, keiner Sperrfrist unterliegenden Aktien an Arbeitnehmer, wenn keine Steuervergünstigung i.S. des § 19a Abs. 1 EStG gewährt wird. - Ist als geldwerter Vorteil der Differenzbetrag zwischen dem tatsächlich von den Arbeitnehmern entrichteten Entgelt und dem Kurswert der Aktien am Tag der Beschlussfassung oder dem Kurswert am Tag der Überlassung der Aktien anzusetzen? - Geht § 19a Abs. 8 EStG als spezielle Bewertungsvorschrift für alle Vermögensbeteiligungen der allgemeinen Regelung in § 8 Abs. 2 EStG vor?
Aktien; Arbeitslohn; Bewertung; Sachbezug; Vermögensbeteiligung
Fundstelle(n):
KAAAC-26736