Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Einkommensteuer; | Kindergeld bei Kindesentziehung bzw. vermißten Kindern (§§ 64 Abs. 2, 62 Abs. 1, 32 Abs. 3 EStG)
Bei der im Prozeßkostenhilfeverfahren gebotenen summarischen Prüfung besteht für eine Klage, mit der der sorgeberechtigte Elternteil Kindergeld für ein Kind beansprucht, das ihm der andere Elternteil widerrechtlich entzogen hat, hinreichende Erfolgsaussicht (). Es ist nicht zweifelsfrei, daß für vermißte Kinder von vornherein kein Kindergeldanspruch besteht.