BFH  - VI R 58/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Bezugsrecht; Direktversicherung; Erstattungsanspruch; Lohnsteuer; Widerruf

Rechtsfrage

Führt der Widerruf des Bezugsrechts an vom Arbeitgeber abgeschlossener Direktversicherungen und die hierdurch erfolgte Auszahlung der Rückkaufswerte an den Insolvenzverwalter als Arbeitgeber zu einer Lohnrückzahlung und damit zu einem Erstattungsanspruch der pauschal abgeführten Lohnsteuer? - Liegt eine Arbeitslohnrückzahlung nur dann vor, wenn beim Arbeitnehmer eine Entreicherung eingetreten ist und ist diese zu verneinen, wenn nach § 9 Abs. 2 BetrAVG durch den Schuldnerwechsel die unverfallbaren Ansprüche des Arbeitnehmers auf den gesetzlich eingetretenen Pensionssicherungsverein als Träger der Insolvenzsicherung übergehen und somit unverändert gesichert sind?

Gesetze: EStG § 19, EStG § 40b, LStR R 129 Abs 14, LStR R 129 Abs 15, LStR R 129 Abs 16

Instanzenzug (anhängig gemeldet seit 21.11.2005):

Zulassung: durch FG

Dieses Verfahren ist erledigt

erledigt durch:

- Urteil (unbegründet)

Fundstelle(n):
PAAAC-26422