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BFH  - VI R 56/02 Verfahrensverlauf - Status: erledigt

Gesetze: EStG § 9 Abs 1 S 1, LStR R 41, GG Art 3, GG Art 6

Rechtsfrage

Ist aufgrund eines beim Ehemann begründeten beruflich veranlassten Umzugs die für den Umzugsmonat fällige Doppel-Mietzahlung nicht abziehbar, weil die Zahlung vom Konto der Ehefrau erfolgte und insoweit der Ehemann den Mietaufwand nach dem Grundsatz der persönlichen Leistungsfähigkeit (Nettoprinzip) nicht selbst getragen hat? - Liegt im Hinblick auf die eheliche Erwerbs- und Wirtschaftsgemeinschaft eine Abkürzung des Zahlungsweges oder Drittaufwand vor, weil die Ehegatten Gesamtschuldner der Miete waren und die Ehefrau auf ihre eigene Rechnung gezahlt hat und keine Verbindlichkeit des Ehemanns begleichen wollte?

Drittaufwand; Ehegatten; Miete; Umzugskosten

Fundstelle(n):
HAAAC-26403

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Verfahrensverlauf | BFH - VI R 56/02 - erledigt.

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