BFH - VI R 46/06 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: EStG § 46 Abs 2 Nr 8, EStG § 46 Abs 2 Nr 1, AO 1977 § 164 Abs 2
Rechtsfrage
Ist eine erklärungsgemäße Veranlagung durch die Vorschrift des § 46 Abs. 2 Nr. 8 EStG auch dann ausgeschlossen, wenn das Finanzamt das Veranlagungsverfahren von sich aus durch einen Schätzungs- und im Einspruchsverfahren geänderten Steuerbescheid durchgeführt hat und erst nach drei Jahren mit der Aufhebung des Vorbehalts den Änderungsbescheid aufgehoben hat? - Ist eine Veranlagung von Amts wegen durchzuführen, wenn die Summe der negativen Einkünfte die Grenze von 800 DM (410 Euro) überschreitet?
Änderung; Antragsveranlagung; Frist; Schätzung
Fundstelle(n):
KÖSDI 2006 S. 15308 Nr. 11
KÖSDI 2006 S. 15308 Nr. 11
MAAAC-26316