Oberfinanzdirektion Hannover - S 2230 - 676 - StO 282

Umsatzsteuer auf unentgeltliche Wertabgaben als Betriebseinnahme;
Ertragsteuerliche Behandlung der privaten Kfz-Nutzung nach der sogenannten 1 %-Regelung bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben

Bezug:

Hinsichtlich der in der Bezugsverfügung vom dargestellten Rechtsfrage ist zwischenzeitlich eine Klage vor dem Niedersächsischen Finanzgericht unter dem Aktenzeichen – 13 K 509/06 – anhängig.

In dieser Sache anhängige Rechtsbehelfe können mit Zustimmung des Steuerpflichtigen gem. § 363 Abs. 2 S. 1 AO ruhen gelassen werden.

Aussetzung der Vollziehung ist nicht zu gewähren, weil nach einer summarischen Prüfung keine ernstlichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit des angefochtenen Verwaltungsaktes bestehen.

Oberfinanzdirektion Hannover v. - S 2230 - 676 - StO 282

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:


Fundstelle(n):
DB 2006 S. 2546 Nr. 47
PAAAC-26302