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Einkommensteuer; | fremdfinanzierte Rentenversicherungen (§ 22 EStG)
Deutsche und ausländ. Versicherungsgesellschaften bieten seit einiger Zeit vermehrt kreditfinanzierte Rentenversicherungen (ohne Kapitalwahlrecht) gegen Einmalbeitrag an, bei denen die Rentenzahlungen sofort beginnen. Der Versicherungsnehmer erwirbt durch die Einmalzahlung den Anspruch auf eine lebenslange Rente (meist wird außerdem eine Mindestlaufzeit der Rente von 15 Jahren garantiert/vereinbart). Die Rentenzahlungen erfolgen jährlich nachschüssig. Die Einmalzahlung wird größtenteils fremdfinanziert. Das Darlehen hat i. d. R. eine feste Laufzeit von 12 bzw. 15 Jahren; die Zinsbindungsfrist kann kürzer sein. Häufig wird für das Darlehen eine Tilgungsaussetzung vereinbart. Die Tilgung soll durch eine Kapitallebensversicherung oder einen Investmentplan erfolgen. Diese Kapitalanlagen haben ...