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OFD Frankfurt/M. 09.04.2001 S 0171 A

Körperschaftsteuer; | Seniorenhilfeverein (§ 5 KStG)

Seniorenhilfevereine können gemeinnützig sein, wenn sich ihre Tätigkeit satzungsgemäß darauf beschränkt, alte und hilfsbedürftige Menschen in Verrichtungen des täglichen Lebens zu unterstützen. Die OFD Frankfurt a. M. hat in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgemeinschaft Bürgerschaftliches Engagement Senioreninitiativen Hessen (ARBES Hessen) eine Mustersatzung für Seniorenhilfevereine erstellt. Diese Satzung erfüllt die formellen Erfordernisse des § 60 AO und ist der II 12 als Anlage beigefügt. Es bestehen keine Bedenken gegen die Anerkennung als steuerbegünstigte Körperschaft i. S. der §§ 51 ff. AO wegen Förderung der Jugend- und Altenhilfe sowie mildtätiger Zwecke, wenn ein Verein seine Satzung an die der Vfg. als Anlage beigefügte Mustersatzung ...

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