BFH - VI R 41/05 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: FGO § 119 Nr 3, FGO § 120 Abs 3 Nr 2b, EStG § 9 Abs 1 S 1, EStG § 33
Rechtsfrage
Verletzung des rechtlichen Gehörs, wenn bereits am Tag vor der mündlichen Verhandlung der Sachverhalt zwischen dem FG und dem FA fernmündlich erörtert, deshalb von einer Hinzuziehung des Vertreters des FA zur mündlichen Verhandlung abgesehen worden ist und eine eingehende Erörterung der Sach- und Rechtslage nicht mehr stattgefunden hat? - Führt der Umstand der Zusammenveranlagung und die Nichtberücksichtigung von Erwerbsaufwendungen der nicht klagenden Ehefrau zu deren notwendigen Beiladung? - Rückzahlungen eines Bafög-Darlehens und Aufwendungen für ein erstmaliges Hochschulstudium der Ehefrau als Werbungskosten?
Ausbildungskosten; Bafög-Zuschuss; Beiladung; Ehefrau; Rechtliches Gehör; Rückzahlung
Fundstelle(n):
IAAAC-26258