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Einkommensteuer; | Rechtsanwaltskosten in Zusammenhang mit Realsplitting (§ 10 EStG)
Der Begriff der Steuerberatungskosten umfaßt die Aufwendungen, die einem Stpfl. dadurch entstehen, daß er zur Erfüllung seiner steuerlichen Pflichten und zur Wahrnehmung seiner steuerlichen Rechte fremde Hilfe in Anspruch nimmt. Danach sind Rechtsanwaltskosten, die ein Stpfl. aufwendet, um die Zustimmung seines geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden unbeschränkt stpfl. Ehegatten zum sog. begrenzten Realsplitting (§ 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG) zu erlangen, keine Steuerberatungskosten i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 6 EStG (). Die streitigen Anwaltskosten können - trotz des unmittelbaren Zusammenhangs - auch nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 1 EStG als Sonderausgaben abgezogen werden, da der Abzug nach dieser Vorschrift auf Unterhaltsleistungen an den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten beschränkt ist.