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Einkommensteuer; | betriebliches Gebäude auf dem im Ehegatten-Miteigentum stehenden Grundstück
Errichtet ein Ehegatte auf einem im Miteigentum der Ehegatten stehenden Grundstück auf seine Kosten ein betrieblich genutztes Gebäude, so ist die ihm zustehende unentgeltliche Nutzungsbefugnis am Gebäudeanteil des anderen Ehegatten ,,wie ein materielles WG'' zu behandeln ( im Anschluß an den Beschl. des Großen Senats v. - GrS 4/92, BStBl 1995 II S. 281). Endet die Nutzungsbefugnis durch Entnahme oder Einbringung, so wird in Höhe des Unterschiedsbetrags zwischen dem Wert der Ausgleichsforderung gegenüber dem Eigentümer und dem Restbuchwert des Nutzungsrechts ein Gewinn realisiert.