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BAG 18.03.1999 8 AZR 159/98

Betriebsübergang; | Beendigung des Vertragsverhältnisses bei Betriebsverpachtung (§ 613a BGB)

Die Rückgabe eines verpachteten Betriebs an den Verpächter nach Ablauf des Pachtverhältnisses kann nur dann einen Betriebsübergang darstellen, wenn der Verpächter den Betrieb tatsächlich selbst weiterführt. Die bloße Möglichkeit, den Betrieb selbst unverändert fortführen zu können, erlaubt nicht die Annahme eines Betriebsübergangs (; Anpassung der Senatsrechtsprechung an die Rechtsprechung des u. a.).

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