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Grundsteuer; | keine Grundsteuerbefreiung bei Wohnungen in einem Wohnheim für Behinderte (§§ 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 5 GrStG)
Das läßt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Wohnungen sind auch dann nicht von der GrSt befreit, wenn sie einer gemeinnützigen Körperschaft gehören und von dieser zu steuerbegünstigten Zwecken verwendet werden. Räume, die objektiv als Wohnung zu beurteilen sind, verlieren diese Eigenschaft nicht dadurch, daß ihre Überlassung zu Wohnzwecken im Rahmen einer pflegerischen und therapeutischen Gesamtkonzeption erfolgt. (2) Die nach der Rspr. des BFH zum Bewertungsrecht entwickelte typologische Umschreibung des Wohnungsbegriffs gilt entsprechend auch für den Wohnungsbegriff i. S. des § 5 Abs. 2 GrStG. (3) Bei der Beurteilung, ob eine Wohnung in diesem Sinne vorliegt, ist auf die objektive bauliche Gestaltung abzustellen. Unbeachtlich ist, ob subjektiv aus der Sicht des einzel...