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Sozialversicherungsrecht; | Frist für die Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung für arbeitnehmerähnliche Selbständige
Arbeitnehmerähnliche Selbständige, die zum rentenversicherungsfrei waren und ab dem rentenversicherungspflichtig wurden, können sich auf Antrag von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreien lassen, wenn sie vor dem geboren sind oder vor dem einen Lebens- oder Rentenversicherungsvertrag mit einem öffentlichen oder privaten Versicherungsträger abgeschlossen haben, der bis zum so ausgestaltet wird, daß Leistungen für den Fall der Invalidität, des Erlebens des 60. oder eines höheren Lebensjahres sowie im Todesfall an Hinterbliebene erbracht werden. Für diese private Versicherung muß der monatliche Beitrag ebenso hoch sein wie der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der Antrag auf Befreiung muß von dem arbeitnehmerähnlichen Selbständigen bis spätestens bei seinem zustä...