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Einkommensteuer; | Entkernung eines Gebäudes als Neuherstellung (§ 10e Abs. 1 EStG)
Nach den Urt. des Hessischen (Rev. eingelegt; Az. des BFH: X R 47/00) und - 11 K 6696/98 (Rev. eingelegt; Az. des BFH: X R 48/00) liegt die Herstellung einer Wohnung i. S. des § 10e Abs. 1 EStG trotz Beibehaltung der Außenmauern und der tragenden Wände eines Gebäudes vor, wenn das Gebäude vollständig entkernt und in seiner Innensubstanz durch Änderung der Innenwände und der Geschosshöhen völlig neu gestaltet wird.