BFH - VII R 5/04 Verfahrensverlauf - Status: erledigt
Gesetze: VO (EWG) Nr 615/98 Art 2 Abs 2, VO (EWG) Nr 615/98 Art 3, VO (EWG) Nr 615/98 Art 5 Abs 6, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 11 Abs 3, VO (EWG) Nr 3665/87 Art 47 Abs 2, EWGRL 628/91, Richtlinie 91/628/EWG
Rechtsfrage
Ablehnung der Gewährung von Ausfuhrerstattung für lebende Zuchtrinder, weil nach Transportmittelwechsel der erforderliche Kontrollbericht bezüglich der ersten Entladung im Bestimmungsdrittland erst nachträglich (von der zuständigen Stelle?) erstellt worden ist. - Ist die RL 91/628/EWG deshalb nicht unmittelbar anwendbar, weil sie nicht durch Aufnahme als Anhang zur VO Nr. 615/98 zu deren Regelungsinhalt gemacht worden ist? - Ist der Begriff "nicht anzulasten" (Art. 5 Abs. 6 VO Nr. 615/98) i.S. eines Fehlens von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit zu verstehen? - Verstößt es gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, wenn allein die Nichtvorlage eines bei der Ausladung erstellten Kontrollberichts zum Verlust der gesamten Ausfuhrerstattung führt, obwohl der Nachweis, dass die Vorschriften zum Wohlbefinden der Tiere und zum Schutz während ihres Transports eingehalten worden sind, neben einem nachträglich erstellten Bericht zusätzlich durch Ersatzdokumente geführt werden kann?
Ausfuhrerstattung; Ersatzdokumente; Kontrollbericht; Tierschutz
Fundstelle(n):
GAAAC-25346