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Beurteilung von Sonderbetriebseinnahmen aus Gesellschafterdarlehen
(1) Auch im Anwendungsbereich des DBA-Frankreich 1959/1969 und des DBA-Italien 1925 sind Zinseinkünfte von Mitunternehmern aus Darlehen, die sie der Mitunternehmerschaft gewährt haben, abkommensrechtlich aus den gewerblichen Gewinnen herauszulösen und nach dem Zinsartikel zu beurteilen. (2) Die Rückverweisungsklausel des Art. 10 Abs. 2 DBA-Frankreich 1959/1969 ist dahingehend auszulegen, dass es auf die tatsächliche Zugehörigkeit der Forderung zum Vermögen der Betriebsstätte ankommt; die rechtliche Zugehörigkeit nach den Grundsätzen des nationalen Steuerrechts eines der Vertragstaaten ist hingegen nicht maßgebend (Bezug: Art. 4, Art. 10, Art. 19 DBA-Frankreich; Art. 3, Art. 8, Art 12 DBA-Italien; § 101 Nr. 1 BewG in der bis 1997 geltenden Fassung).
Praxishinweise: Die Entscheidun...