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BFH 21.08.2006 VII B 333/05, StuB 22/2006 S. 892

Kraftfahrzeugsteuer | Kraftfahrzeugsteuerrechtliche Einstufung von Fahrzeugen

Durch die Aufhebung des § 23 Abs. 6a StVZO und damit der Gewichtsbesteuerung von sog. Kombinationsfahrzeugen mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 2,8 t hat sich nichts an der kraftfahrzeugsteuerrechtlichen Maßgeblichkeit des Begriffes des Personenkraftwagens geändert, wie ihn der BFH in ständiger Rechtsprechung entwickelt hat. Die Richtlinie 70/156/EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Betriebserlaubnis für Kraftfahrzeuge und Kraftfahrzeuganhänger an den technischen Fortschritt und die darauf beruhende verkehrsrechtliche Einstufung eines Fahrzeuges ist kraftfahrzeugsteuerrechtlich nicht maßgeblich (Bezug: Richtlinie 70/156/EWG; § 2 Abs. 2 Satz 1, § 8 KraftStG; § 4 Abs. 4 PBefG).

Praxishinweise: Die Entscheidung ist im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes (Au...

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