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Verfassungsmäßigkeit des beschränkten Verlustausgleichs
Es wird die Entscheidung des BVerfG darüber eingeholt, ob § 2 Abs. 3 Sätze 2 bis 8, § 10d Abs. 1 Sätze 2 bis 4, Abs. 2 Sätze 2 bis 4, Satz 5 Halbsatz 2 soweit auf Sätze 2 bis 4 verweisend, und Abs. 3 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 wegen Verletzung des Grundsatzes der Normenklarheit (Art. 20 Abs. 3, Art. 19 Abs. 4 GG) verfassungswidrig sind.
Praxishinweise: Der Vorlagebeschluss ist eine Ohrfeige für den Gesetzgeber und sollte richtungsweisend für zukünftige Gesetzesmaßnahmen sein. Nach Ansicht des BFH sind die Vorschriften über die Beschränkung des Verlustausgleichs sprachlich unverständlich, widersprüchlich, irreführend, unsystematisch und im höchsten Maße fehleranfällig. Die Normen, die selbst für Fachleute nicht mehr hinreichend verständlich sind, geben keine klare Anlei...