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Einbau einer Klimaanlage als nachträglicher Herstellungsaufwand eines Gebäudes
Für die Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungsaufwand ist gem. rkr. NWB PAAAB-88686 (EFG 2006 S. 1573) die Funktion einer technischen Einrichtung und nicht ihre Verbindung mit anderen Installationen entscheidend. War diese Funktion bisher nicht vorhanden, so kommt es nicht darauf an, ob im Übrigen die Wohnung in den Kernbereichen der Ausstattung, wie Heizungs-, Sanitär- und Elektroinstallation, auf einen höheren Standard gehoben wird (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1 EStG; § 255 Abs. 2 HGB).